Bedingungen für Online Services der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Mariahilfer Straße 20, 1070 Wien (im Folgenden kurz: h-i-p)

1. Gegenstand und Geltungsbereich:

1.1 Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die die h-i-p im Rahmen ihrer Internet-Dienstleistung unter der Domain
datenschutz-recht.at für ihre Kunden erbringt (im Folgenden kurz: die Dienstleistung), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichendes gilt nur, wenn dies schriftlich zwischen h-i-p und deren Kunden vereinbart worden ist.

1.2 Der Kunde (im Folgenden kurz: der Unternehmer) erklärt, dass er die Dienstleistung von h-i-p ausschließlich in seiner Eigenschaft als Unternehmer bezieht.

1.3 Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung mit h-i-p ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit

2.1 Die von h-i-p auf ihrer Website datenschutz-recht.at angebotenen Dienstleistungen sind eine Aufforderung von h-i-p an den Unternehmer ein verbindliches Anbot für die angebotenen Dienstleistungen zu legen. Durch die Registrierung des Unternehmers und Bezahlung legt dieser ein verbindliches Anbot. Durch die Freischaltung der premium Funktionen nimmt h-i-p dieses Angebot an.

2.2 Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sollte der Vertrag nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Vertragsjahres mittels E-Mail gekündigt werden. Das Entgelt für die Dienstleistung wird jeweils im Vorhinein fällig.

2.3 Der Zugriff auf die bei h-i-p gespeicherten Daten ist nach Vertragsende nicht mehr möglich.

3. Preise

3.1 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich exklusive einer allfälligen Umsatzsteuer. Rechnungsbeträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung vor Erbringung der Dienstleistung fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst mit der unwiderruflichen Gutschrift auf dem Konto von h-i-p als erfolgt.

3.2 Eine Aufrechnung des Unternehmers mit einer Forderung gegen h-i-p ist ausgeschlossen, sofern die Forderung nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist.

4. Leistungsumfang und Gewährleistung

4.1 h-i-p stellt ihre Dienstleistung dem Unternehmer wie unter datenschutz-recht.at beworben zur Verfügung und übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Funktionsumfang und Fehlerfreiheit der Dienstleistung.

4.2 h-i-p übernimmt keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Dienstleistungen für einen speziellen Zweck geeignet sind.

4.3 h-i-p erbringt über die Plattform keine Rechtsberatungsdienstleistungen. Sollte der Unternehmer eine solche wünschen, kann sich dieser an h-i-p wenden. Der Unternehmer ist für die gespeicherten Inhalte selbst verantwortlich und wird diese selbst pflegen.

4.4 h-i-p leistet keine Gewähr dafür, dass die bereitgestellten Vorlagen vollständig und korrekt sind. Es handelt sich lediglich um Beispiele, welche der Unternehmer an die eigenen Bedürfnisse anpassen muss.

4.5 Sofern möglich, wird h-i-p den Unternehmer über Änderungen, die sich aufgrund von Entscheidungen der Behörden und Gerichte ergeben, informieren. Der Unternehmer stimmt der Zusendung von Informationen über Änderungen an der Plattform via E-Mail zu.

5. Pflichten des Unternehmers

5.1 Der Unternehmer verpflichtet sich, alle Daten, die er h-i-p bekannt gibt, wahrheitsgetreu anzugeben. Im Falle des Zuwiderhandelns ist h-i-p berechtigt, den Vertrag sofort aus wichtigem Grund zu kündigen.

5.2 Der Unternehmer wird h-i-p für sämtliche Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.

5.3 Der Unternehmer verpflichtet sich Zugangsdaten, Passwörter und sämtliche sonstigen von h-i-p bereitgestellten Daten geheim zu halten. Im Falle des Verlustes verpflichtet sich der Unternehmer h-i-p umgehend über den Verlust zu informieren.

5.4 Der Unternehmer verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität oder den Betrieb der Dienstleistung, sowie der Hard- und Software von h-i-p gefährden. Insbesondere sind dem Unternehmer Handlungen untersagt, Schwachstellen des Systems oder des Netzwerks von h-i-p zu scannen oder zu testen, Sicherheitssysteme oder Zugangssysteme der angebotenen Dienstleistung zu umgehen oder Schadprogramme in das System von h-i-p einzubinden.

5.5 Der Unternehmer ist verpflichtet, h-i-p Änderungen seiner Geschäftsadresse bekanntzugeben solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

6. Haftung

6.1 Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung haftet h-i-p bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.

6.2 h-i-p hat die Dienstleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und überprüft. h-i-p wird die Dienstleistung regelmäßig überarbeiten und ergänzen. Trotz hoher Sorgfalt kann h-i-p Fehler in der Dienstleistung nicht ausschließen. h-i-p übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Dienstleistungen. Soweit rechtlich zulässig, ist der Ersatz von Schäden, die aus der Nutzung der Dienstleistung resultieren, ausgeschlossen. Der Ersatz von Schäden aller Art aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.

6.3 Schadenersatzansprüche des Unternehmers gegen h-i-p sind – sofern zulässig – jedenfalls mit dem Entgelt für ein Jahr beschränkt.

6.4 Schadenersatzansprüche aufgrund von Datenverlust sind jedenfalls ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort

7.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für Wien-Innere Stadt sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart.

7.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz von h-i-p.

8. Sonstiges

8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

8.2 Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle späteren Verträge mit dem Unternehmer und auch dann, wenn h-i-p bei späteren Verträgen sich nicht ausdrücklich auf diese AGB beruft.